Gemischt genutzte Gebäude - Energieausweise nach GEG 2023

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Gemischt genutzte Gebäude

Energieausweise - Eine Erläuterung > Gemischt genutzte Gebäude

Regelungen zu gemischt genutzten Gebäuden
Die Bestimmungen de
s GEG beziehen sich entweder auf Wohngebäude oder auf Nichtwohngebäude. Gemischt genutzte Gebäude weisen sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen auf. Die Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen für diesen Gebäudetyp werden im §106 des GEG 2023 vorgegeben.

Kriterien zur Einzelfallentscheidung

  • Wenn sich die Nichtwohnnutzung nach der Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, wird das Gebäude als Wohngebäude behandelt.

  • Gebäude, denen eine eindeutige Nichtwohnnutzung nur zu einem Flächenanteil von bis zu ca. 10% zugeordnet wird, werden als Wohngebäude behandelt.

  • Dem Spaltungsgrundsatz unterliegen Nichtwohnnutzungen innerhalb eines Wohngebäudes, die nach der Art der Nutzung nicht wohnähnlich sind und zusätzlich sich auch bei der gebäudetechnischen Ausstattung (z.B. Belüftung, Klimatisierung etc.) wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden.


Wird die Spaltung nach unterschiedlichlicher Nutzung nachgewiesen, müssen generell für die betreffenden Gebäudeteile unterschiedliche Energieausweise wie für Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestellt werden.

(Quelle: Auszugsweise
GEG 2023)

 
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