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Wo liegen die Unterschiede zum Energieausweis für Wohngebäude?
Energieausweise für Nichtwohngebäude wurden lt. EnEV 2007 ab 01.07.2009 zur Pflicht. Es besteht generell Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-
Im Gegensatz zu den Wohngebäuden ist die Grundlage für den Bedarfsausweis das neue umfangreiche Berechnungsverfahren, welches in der neuen DIN V 18599 definiert wurde. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach An
Besteht eine Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen?
Bei Gebäuden,
• mit mehr als 250m² Nutzfläche und behördlicher Nutzung,
• mit mehr als 500m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr
ohne behördliche Nutzung
muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Gleichzeitig besteht die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen an gut sichtbarer Stelle.
Diese Pflicht besteht unabhängig vom Verkauf oder Neuvermietung und ist insofern eine deutliche Auflage an „öffentliche Einrichtungen“, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Sie kann aber mit dem Neubau und der damit verbundenen Pflichten zusammenfallen.
Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude?
Im §4 des GEG ist die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand geregelt.
Insbesondere ist hier zwingend der Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen von Neubau und
Renovierungen vorgeschrieben.
Die Anwendungsmöglichkeiten von Bedarfs-
Der Energieausweis ist folgendermaßen aufgebaut:
1. Seite (zum Muster)
Registriernummer
Allgemeine Gebäudedaten
Bild (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Hinweise zur Verwendung
Unterschrift des Ausstellers
2. Seite (zum Muster)
Registriernummer
Angaben zum Bedarfsausweis
Darstellung des errechneten Primärenergiebedarfs in einer Farbskala
Vergleich des errechneten Primärenergiebedarfs mit den Anforderungswerten des GEG
Angabe zu den CO2-
Einhaltung Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizienten
Einhaltung Sommerlicher Wärmeschutz
Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens
Angabe und Aufschlüsselung des Endenergiebedarfs nach Heizung, Warmwasser, Lüftung, eingebaute Beleuchtung und Kühlung pro Energieträger
Angaben zu erneuerbarer Energien
Auflistung der einzelnen Gebäudezonen
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
3. Seite (zum Muster)
Registriernummer
Angaben zum Verbrauchsausweis
Darstellung des Heizenergieverbrauchskennwertes in einer Farbskala mit dem Vergleichswert eines entsprechenden Referenzgebäudes
Darstellung des Stromverbrauchskennwertes in einer Farbskala mit dem Vergleichswert eines entsprechenden Referenzgebäudes
Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
Verbrauchserfassung für Strom der letzten drei Jahre
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
4. Seite (zum Muster)
Registriernummer
Auflistung empfohlener Modernisierungsmaßnahmen
Beispielhafter Variantenvergleich (freiwillige Angaben)
Es können ggf. auch zusätzliche Blätter beigefügt werden
5. Seite (zum Muster)
Begriffserläuterungen
5. Seite -
6. Seite -
8. Seite -
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen sind gemäß § 84 des GEG 2023 vorgeschrieben. Sie dienen jedoch lediglich der Information und sind nur kurz gefasste Hinweise und somit kein Ersatz für eine Energieberatung.
9. Seite -
Nachweis der verwendeten Verbrauchsdaten
(Quelle: Auszugsweise GEG 2023)