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Für einen Neubau muss bereits seit 2002 generell ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Eigentümer oder Käufer bekommen den Ausweis von ihrem Architekten oder vom Bauträger.
Für Altbauten wurde ab Juli 2008 Schritt für Schritt der Energieausweis zur Pflicht. Und zwar in folgenden Fällen:
Wenn im Zusammenhang mit einer Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt und dadurch eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises möglich ist.
Wenn der Eigentümer ein Haus oder auch nur eine einzelne Wohnung verkaufen, verpachten oder vermieten möchte. Er ist zwar nicht verpflichtet, selbst aktiv zu werden und den Energieausweis von sich aus ins Gespräch zu bringen. Doch sobald der potenzielle Käufer oder Mieter danach fragt, muss er ihn vorzeigen können.
Die Anwendungsmöglichkeiten von Bedarfs-und Verbrauchsausweis sind in der Übersicht auf der Startseite dargestellt.
Der Energieausweis ist folgendermaßen aufgebaut:
1. Seite (zum Muster) [39 KB]
- Allgemeine Gebäudedaten - Bild (freiwillig) - Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes - Hinweise zur Verwendung - Unterschrift des Ausstellers
2. Seite (zum Muster) [70 KB]
- Angaben zum Bedarfsausweis - Darstellung des errechneten Endenergiebedarfs und des Primärenergiebedarfs in einer Farbskala - Vergleich des errechneten Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes mit den Anforderungswerten der EnEV - Angabe zu den CO2-Emissionen (freiwillig) - Einhaltung Sommerlicher Wärmeschutz - Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens - Aufschlüsselung des Endenergiebedarfs nach Heizung u. Warmwasser pro Energieträger - Ersatzmaßnahmen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG (nur bei Neubau) - Farbskala mit Vergleichswerten des Endenergiebedarfs verschiedener fiktiver Mustergebäude nach EnEV (Passivhaus etc.) - Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
3. Seite (zum Muster) [70 KB]
- Angaben zum Verbrauchsausweis - Darstellung des Energieverbrauchskennwertes in einer Farbskala - Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre - Farbskala mit Vergleichswerten des Endenergiebedarfs verschiedener fiktiver Mustergebäude nach EnEV (Passivhaus etc.) - Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
4. Seite (zum Muster) [39 KB]
- Begriffserläuterungen
5. Seite - Modernisierungsempfehlungen (zum Muster) [36 KB]
- Auflistung empfohlener Modernisierungsmaßnahmen - Beispielhafter Variantenvergleich (freiwillige Angaben) - Es können ggf. auch zusätzliche Blätter beigefügt werden
6. Seite - Modernisierungsempfehlungen (Zusatzseite) (zum Muster) [32 KB]
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen sind gemäß § 20 der EnEV 2009 vorgeschrieben. Sie dienen jedoch lediglich der Information und sind nur kurz gefasste Hinweise und somit kein Ersatz für eine Energieberatung.
7. Seite - Zusatzseite Verbrauchserfassung (Anlage zu Seite 3) (zum Muster) [33 KB]
- Nachweis der verwendeten Verbrauchsdaten
(Quelle: Auszugsweise EnEV 2009)
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