Bedarfsausweis für Wohngebäude - Energieausweise nach GEG 2023

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Bedarfsausweis für Wohngebäude

Energieausweise - Eine Erläuterung > Wohngebäude

Der Bedarfsausweis wurde ab 01.10.2008 Pflicht für Immobilienbesitzer, deren Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 entstand und bis zu vier Wohnungen enthält. Für alle Gebäude mit mehr Wohnungen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchspausweis.

Beim Bedarfsauweis, man spricht auch vom bedarfsbasierten Ausweis, wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung berechnet.
Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise, aus denen der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust errechnet wird. Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Zusätzlich kann freiwillig
auch der Wert für die CO2-Emission angegeben werden.

Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein, also ob etwa regenerative Energie oder Wärmepumpen verwendet werden.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und Klima verbraucht wird.
Als Kennzahlen werden dann im Bedarfsausweis der so genannte Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf eingetragen.


Primärenergiebedarf nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung.


Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, bei Nichtwohngebäuden zzgl. Beleuchtung und Kühlung, an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist somit die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.

 

Die errechneten Werte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust werden den jeweiligen GEG-Anforderungswerten gegenübergestellt.
Die auf einer Farbskala angegebenen Vergleichswerte für Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche dieses Gebäudes mit Vergleichswerten von Passivhaus oder Neubauniveau von Einfamilienhäusern etc. sein.
Der Bedarfsausweis basiert also vereinfacht dargestellt auf dem Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes.


Alle Informationen zur Auftragserteilung erhalten Sie hier.

(Quelle: Auszugsweise
GEG 2023)

 
 
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