Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude - Energieausweise nach GEG 2023

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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Energieausweise - Eine Erläuterung > Nichtwohngebäude

Beim Bedarfsauweis für Nichtwohngebäude, man spricht auch vom bedarfsbasierten Ausweis, wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung nach DIN 18599 berechnet.
Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise, aus denen der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust errechnet wird. Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Zusätzlich kann freiwillig
auch der Wert für die CO2-Emission angegeben werden.
Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein, also ob etwa regenerative Energie oder Wärmepumpen verwendet werden.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und Klima verbraucht wird.
Als Kennzahlen werden dann im Bedarfsausweis der so genannte Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf eingetragen.

Primärenergiebedarf nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, Beleuchtung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist somit die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung, die erforderliche Beleuchtung und Kühlung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.


 

Die errechneten Werte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust werden den jeweiligen GEG-Anforderungswerten gegenübergestellt.
Die auf einer Farbskala angegebenen Vergleichswerte für den Primärenergiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche dieses Gebäudes mit Vergleichswerten eines fiktiven Referenzgebäudes nach
GEG 2023 geben.
Der Bedarfsausweis basiert also vereinfacht dargestellt auf dem Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes.

Alle Informationen zur Auftragserteilung erhalten Sie hier.

(Quelle: Auszugsweise
GEG 2023)

 
 
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