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Wir sind:
Energieausweis-
Die Energieausweise werden ausschließlich von der ausstellungsberechtigten Person bearbeitet. Bei Erstellung auf der Basis einer Datenerhebung durch den Hauseigentümer erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und ggf. ein Datenabgleich per Bild und Telefon.
Der von uns ausgestellte Energieausweis erfüllt somit alle Anforderungen des aktuellen GEG-
Energieausweise werden ab 01.05.2014 mit einer Registriernummer versehen.
Diese wird von einer zentralen Registrierstelle mit dem Ziel zur Einführung eines Kontrollsystems vergeben.
Eine Erläuterung des Verfahrens inkl. der gesetzlichen Grundlagen ist hier ersichtlich.
Mit dem 01.11.2020 trat das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) in Kraft.
Das GEG ist die Zusammenführung von Energieeinsparverordnung EnEV,
Energieeinsparungsgesetz EnEG und Erneuerbare-
Neben unserem Leistungsangebot finden Sie hier ausführliche und fachlich begründete Informationen über das Thema "Energieausweise" und alle damit zusammenhängende Themen -
Energieausweise -
Gebäudeklassifizierung |
Wohngebäude |
Nichtwohngebäude |
Neubau |
Pflicht Bedarfsausweis |
Pflicht Bedarfsausweis |
Altbau |
Pflicht ab 01.07.2008 - |
Pflicht ab 01.07.2009 - |
Altbau mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 |
Bedarfsausweis ab 01.10.2008 - |
|
Altbau mit bis zu vier Wohnungen Bauantrag vor dem 01.11.1977, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert |
Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - |
|
Jeder Altbau ab Bauantrag 01.11.1977 |
Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - |
Für mehr Informationen und Angebote klicken Sie bitte auf die für Sie zutreffende Variante des Energieausweises!
Überzeugen Sie sich von unserem Angebot.
Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen.